Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Hinweis zur Akzeptanz: Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird bei der
Registrierung einer Hundeschule auf PawCoach verbindlich akzeptiert. Der Zeitpunkt
der Akzeptanz, die IP-Adresse (anonymisiert) und die Version dieses AVV werden
gespeichert. Nach der Registrierung erhält die Hundeschule diesen AVV als
ausgefülltes PDF per E-Mail, ergänzt um die konkreten Unternehmensdaten.
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") regelt die Verarbeitung
personenbezogener Daten durch die PawCoach GmbH als Auftragsverarbeiter im Auftrag
der Hundeschule als Verantwortliche, gemäß Art. 28 DSGVO.
Der AVV ist Bestandteil des Hauptvertrages (Nutzungsvertrag PawCoach / AGB). Im Falle
von Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag geht der AVV vor.
Mit Akzeptanz dieses AVV im Rahmen der Registrierung kommt der Vertrag zwischen
MDDX Digital Solutions UG (haftungsbeschränkt) in Gründung (Auftragsverarbeiter) und der registrierenden Hundeschule
(Auftraggeber) zustande.
§ 1 Vertragsparteien
Auftragsverarbeiter
MDDX Digital Solutions UG (haftungsbeschränkt) in Gründung
[STRASSE UND HAUSNUMMER]
[PLZ] [ORT]
Vertreten durch: Lukas Hengl, Simon Hengl, Niklas Hengl
E-Mail: [email protected]
(nachfolgend „Auftragsverarbeiter")
Auftraggeber (Verantwortlicher)
Die registrierende Hundeschule gemäß den bei der Registrierung angegebenen Daten:
Im ausgefüllten PDF wird dieser Abschnitt mit den konkreten Unternehmensdaten
der Hundeschule ersetzt:
>
{{ schulname }}
{{ strasse }}
{{ plz }} {{ ort }}
Vertreten durch: {{ geschaeftsfuehrer }}
E-Mail: {{ email }}
(nachfolgend „Auftraggeber")
§ 2 Gegenstand, Zweck und Dauer der Verarbeitung
(1) Gegenstand: Bereitstellung der SaaS-Plattform PawCoach zur Verwaltung von
Hundeschulen, einschließlich Kursverwaltung, Buchungsabwicklung, Kundenverwaltung,
Terminplanung, Kommunikation und Abrechnung.
(2) Zweck: Erbringung der vertraglich vereinbarten SaaS-Leistungen gemäß den AGB
der PawCoach GmbH.
(3) Dauer: Die Auftragsverarbeitung beginnt mit der Registrierung und endet mit der
Kündigung des Hauptvertrages. Nach Vertragsende werden alle Daten gemäß § 11 Abs. 4
der AGB (30 Tage Exportfrist, danach vollständige Löschung) behandelt.
§ 3 Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden folgende Datenkategorien verarbeitet:
Daten der Kunden des Auftraggebers (Hundehalter)
Daten der Mitarbeiter und Trainer des Auftraggebers
Daten des Auftraggebers selbst
§ 4 Betroffene Personengruppen
§ 5 Weisungsbefugnis
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf
dokumentierte Weisung des Auftraggebers (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Die Erbringung
der vertraglich vereinbarten Leistungen stellt eine solche Weisung dar.
(2) Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber schriftlich (einschließlich E-Mail) an
(3) Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder
sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, teilt er dies dem Auftraggeber
unverzüglich mit.
§ 6 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
- Personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten.
- Alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht zu unterwerfen.
- Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu implementieren und aufrechtzuerhalten (Anlage 1 – TOM).
- Den Auftraggeber bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 15–22 DSGVO) durch technische Mittel zu unterstützen.
- Den Auftraggeber bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO zu unterstützen.
- Alle personenbezogenen Daten nach Vertragsende auf Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben und dies nachzuweisen.
- Dem Auftraggeber alle zur Nachweisführung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen zu ermöglichen.
§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (Anlage 1 – TOM)
Der Auftragsverarbeiter trifft mindestens folgende Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO:
7.1 Verschlüsselung und Pseudonymisierung
7.2 Vertraulichkeit
7.3 Integrität
7.4 Verfügbarkeit und Belastbarkeit
7.5 Überprüfung und Evaluation
§ 8 Unterauftragsverarbeiter (Anlage 2)
(1) Der Auftraggeber erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung für den Einsatz der
folgenden Unterauftragsverarbeiter:
| Stripe Payments Europe, Ltd. | Dublin, Irland (EU) | Zahlungsabwicklung | AVV + EU-Datenhaltung | Microsoft Ireland Operations Ltd. | Dublin, Irland (EU) | Cloud-Speicher (Azure Blob), E-Mail-Versand | AVV + EU-Datenhaltung |
(2) Änderungen beim Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Hinzufügung oder Wechsel)
teilt der Auftragsverarbeiter dem Auftraggeber mindestens 14 Tage im Voraus mit
(per E-Mail und auf der Website unter /avv-updates). Der Auftraggeber kann innerhalb
dieser Frist begründet widersprechen.
(3) Der Auftragsverarbeiter legt denselben Datenschutzpflichten dieses AVV auf alle
Unterauftragsverarbeiter durch entsprechende Verträge um (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
§ 9 Datentransfer in Drittländer
(1) Alle Datenverarbeitungen durch den Auftragsverarbeiter sowie dessen Unterauftragsverarbeiter
erfolgen ausschließlich innerhalb der EU/des EWR. Ein Transfer personenbezogener Daten
in Drittländer findet nicht statt.
(2) Die Video-Infrastruktur (LiveKit) sowie das Fehlermonitoring werden auf eigenen Servern
innerhalb der EU betrieben.
(3) Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber unverzüglich, falls sich die
Rechtsgrundlage für Drittlandübermittlungen ändert.
§ 10 Unterstützung bei Betroffenenrechten
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von
Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit,
Widerspruch) durch technische Mittel. Entsprechende Self-Service-Funktionen sind in
der Plattform integriert.
(2) Wenden sich betroffene Personen direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser
die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragsverarbeiter beantwortet
solche Anfragen nicht eigenständig, es sei denn, der Auftraggeber erteilt ausdrücklich
eine entsprechende Weisung.
§ 11 Meldepflichten bei Datenpannen
(1) Der Auftragsverarbeiter meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
(Art. 4 Nr. 12 DSGVO) dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden
nach Bekanntwerden, per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse.
(2) Die Meldung enthält mindestens:
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für eine etwaige Meldung an die zuständige
Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO (72-Stunden-Frist ab Kenntnisnahme) und für
eine etwaige Benachrichtigung der Betroffenen gemäß Art. 34 DSGVO.
§ 12 Kontroll- und Prüfrechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, sich von der Einhaltung dieses AVV zu überzeugen.
Dies kann erfolgen durch:
(2) Kosten für Vor-Ort-Audits trägt der Auftraggeber. Der Auftragsverarbeiter kann
einen beauftragten externen Prüfer verlangen.
§ 13 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
Nach Beendigung des Hauptvertrages stellt der Auftragsverarbeiter sicher, dass:
- Alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers für 30 Tage über die Exportfunktion abrufbar bleiben.
- Nach Ablauf der 30 Tage alle Daten vollständig und unwiderruflich gelöscht werden.
- Auf Wunsch ein schriftlicher Löschnachweis ausgestellt wird.
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (steuerrechtliche Daten) bleiben unberührt und werden nach Fristablauf separat gelöscht.
§ 14 Haftung
Im Verhältnis zu betroffenen Personen haften Auftraggeber und Auftragsverarbeiter
gemäß Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gelten die Haftungsregelungen des
Hauptvertrages (§ 10 AGB).
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Dieser AVV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Änderungen dieses AVV bedürfen der Schriftform oder eines dokumentierten
elektronischen Verfahrens.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein, berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Im Übrigen gelten die Regelungen des Hauptvertrages (AGB PawCoach).
§ 16 Akzeptanz und Dokumentation
Dieser AVV wird durch Anklicken der Checkbox **„Ich akzeptiere den
Auftragsverarbeitungsvertrag"** im Rahmen der Registrierung verbindlich angenommen.
Dabei werden gespeichert:
Nach der Registrierung wird dieser AVV als PDF mit den ausgefüllten Unternehmensdaten
der Hundeschule ({{ schulname }}, {{ adresse }}) automatisch per E-Mail zugestellt.
Stand: April 2026 · Version 1.0
Auftragsverarbeiter: MDDX Digital Solutions UG (haftungsbeschränkt) in Gründung, [ORT]