DSGVO für Hundeschulen: Was wirklich Pflicht ist

PawCoach Team · · 6 Min. Lesezeit

DSGVO – für die meisten Hundetrainer drei Buchstaben, die Kopfschmerzen verursachen. Dabei ist Datenschutz für Hundeschulen kein Hexenwerk. Hier erfährst du, was du wirklich beachten musst – ohne Jura-Deutsch.

Was fällt überhaupt unter die DSGVO?

Kurz gesagt: Alles, was eine Person identifizierbar macht. Für Hundeschulen heißt das konkret:

  • Kundendaten: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
  • Zahlungsdaten: Kontoverbindungen, Rechnungsadressen
  • Gesundheitsdaten des Hundes: Wenn du z.B. Allergien, Krankheiten oder Verhaltensdiagnosen festhältst, die Rückschlüsse auf den Halter zulassen
  • Fotos und Videos: Sobald Personen erkennbar sind – auch im Hintergrund
  • Kommunikation: E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Chat-Verläufe
  • Online-Tracking: Wenn deine Website Cookies setzt, Analytics nutzt oder Social-Media-Pixel einbindet
Wichtig: Auch Hundefotos können unter die DSGVO fallen, wenn der Halter identifizierbar ist – z.B. durch den Hundenamen in Kombination mit dem Wohnort.

Die 5 Pflichten, die jede Hundeschule erfüllen muss

1. Datenschutzerklärung auf der Website

Jede Website braucht eine Datenschutzerklärung. Kein Spielraum, keine Ausnahme. Sie muss erklären:

  • Welche Daten du erhebst (Kontaktformular, Buchungssystem, Analytics)
  • Warum du sie erhebst (Rechtsgrundlage)
  • Wie lange du sie speicherst
  • An wen du sie weitergibst (z.B. Zahlungsanbieter, E-Mail-Dienst)
  • Welche Rechte der Nutzer hat (Auskunft, Löschung, Widerspruch)

Es gibt gute Generatoren für Datenschutzerklärungen (z.B. von der Datenschutzkonferenz oder e-recht24). Nutze einen – schreib sie nicht selbst.

2. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Klingt bürokratisch, ist aber eine einfache Tabelle: Welche Daten verarbeitest du, warum, wie lange, und wer hat Zugriff? Auch als Solo-Trainer bist du dazu verpflichtet. Eine Excel-Tabelle reicht.

Beispieleinträge:

  • Kundenverwaltung – Name, E-Mail, Telefon – Vertragserfüllung – bis 3 Jahre nach Vertragsende
  • Newsletter – E-Mail – Einwilligung – bis Widerruf
  • Buchungssystem – Name, Kursauswahl, Zahlung – Vertragserfüllung – steuerliche Aufbewahrung 10 Jahre

3. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Software-Anbietern

Wenn du Software nutzt, die Kundendaten verarbeitet (Buchungstool, E-Mail-Marketing, Cloud-Speicher), brauchst du mit jedem Anbieter einen AVV. Das ist ein Vertrag, der regelt, wie der Anbieter mit deinen Kundendaten umgeht.

Seriöse Anbieter wie PawCoach stellen den AVV automatisch bereit – in der Regel zum Download im Adminbereich oder auf Anfrage. Bei US-Anbietern wird das schwieriger: Seit dem Schrems-II-Urteil ist die Datenübermittlung in die USA nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Prüfe bei jedem Tool: Wo stehen die Server? Gibt es einen AVV? Ist der Anbieter DSGVO-konform?

4. Einwilligungen einholen

Für manche Datenverarbeitungen brauchst du eine aktive Einwilligung:

  • Newsletter: Double-Opt-in Pflicht. Der Kunde muss den Newsletter aktiv bestätigen.
  • Fotos/Videos: Bevor du Trainingsfotos veröffentlichst, brauchst du die schriftliche Einwilligung aller erkennbaren Personen.
  • Cookies: Wenn du Tracking-Tools einsetzt (Google Analytics, Facebook Pixel), muss ein Cookie-Banner erscheinen – bevor die Cookies gesetzt werden, nicht danach.
  • WhatsApp-Gruppen: Telefonnummern in eine Gruppe zu werfen, ohne dass alle Teilnehmer einander kennen, ist problematisch. Besser: Broadcast-Listen verwenden.

5. Löschkonzept

Daten dürfen nicht ewig gespeichert werden. Du brauchst ein Konzept, wann welche Daten gelöscht werden:

  • Kundendaten nach Vertragsende: 3 Jahre (Verjährungsfrist)
  • Rechnungen und Zahlungsdaten: 10 Jahre (steuerliche Aufbewahrungspflicht)
  • Bewerbungen: 6 Monate nach Absage
  • Newsletter-Abmeldungen: sofort (aber Nachweis der Abmeldung aufbewahren)

Die häufigsten DSGVO-Fehler in Hundeschulen

Fehler 1: Kundendaten in WhatsApp-Gruppen

Wenn du eine WhatsApp-Gruppe für deinen Welpenkurs erstellst, sieht jeder Teilnehmer die Telefonnummern aller anderen. Das ist eine Weitergabe personenbezogener Daten ohne Einwilligung. Lösung: Broadcast-Listen oder dedizierte Kurs-Kommunikation über ein Buchungssystem.

Fehler 2: Trainingsfotos ohne Einwilligung posten

Das Foto vom Gruppentraining auf Instagram – alle Kunden sind erkennbar. Ohne schriftliche Einwilligung ist das ein DSGVO-Verstoß. Und ja, das gilt auch für Facebook und deine Website.

Lösung: Lass dir bei der Kursanmeldung eine Fotoeinwilligung unterschreiben. Formuliere sie klar: Welche Kanäle, welcher Zweck, Widerruf jederzeit möglich.

Fehler 3: Google Fonts von Google-Servern laden

Wenn deine Website Google Fonts direkt von fonts.googleapis.com lädt, übermittelt sie die IP-Adresse deiner Besucher an Google – ohne Einwilligung. Seit einem Urteil des LG München (2022) kann das 100 Euro Schadensersatz pro Besucher kosten. Lösung: Schriftarten lokal hosten.

Fehler 4: Keine Datenschutzerklärung

Klingt banal, ist aber teuer: Eine fehlende oder mangelhafte Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden. Die Abmahnkosten liegen typischerweise bei 500–2.000 Euro.

Fehler 5: US-Tools ohne Absicherung

Mailchimp, Calendly, Google Analytics – alles US-Dienste. Ohne zusätzliche Maßnahmen (Standardvertragsklauseln, Datenschutz-Folgenabschätzung) ist die Nutzung riskant. Wenn möglich: EU-Alternativen nutzen.

Was passiert bei Verstößen?

Theoretisch drohen Bußgelder bis 20 Millionen Euro. Praktisch werden kleine Hundeschulen selten von der Aufsichtsbehörde geprüft. Die reale Gefahr sind:

  • Abmahnungen: Durch Konkurrenten oder Abmahnvereine. Kosten: 500–3.000 Euro.
  • Schadensersatzklagen: Durch betroffene Personen. LG München hat 100 Euro pro Google-Fonts-Verstoß zugesprochen.
  • Vertrauensverlust: Kunden, die erfahren, dass du sorglos mit ihren Daten umgehst, wechseln die Hundeschule.

Checkliste: DSGVO für deine Hundeschule

  • Datenschutzerklärung auf der Website? Aktuell?
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellt?
  • AVV mit allen Software-Anbietern abgeschlossen?
  • Fotoeinwilligung für Trainingsfotos?
  • Cookie-Banner korrekt eingerichtet?
  • Schriftarten lokal gehostet?
  • Löschkonzept dokumentiert?
  • WhatsApp-Gruppen durch sichere Kommunikation ersetzt?

Wenn du alle Punkte abhaken kannst, bist du auf der sicheren Seite. Nicht perfekt – Datenschutz ist nie „fertig“ – aber solide aufgestellt.

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